Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
23.11.2020
Termine
23.11.2020
Entscheidungen im Verfahren
23.11.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
07.10.2019
Entscheidungen im Verfahren
18.11.2015
Termine
13.03.2013
Termine
04.10.2011
Eröffnungen
16.08.2011
Sicherungsmaßnahmen
23.09.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
27.11.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006
07.11.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007